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Arierparagraph Am 7. April 1933 verabschiedete
die Reichsregierung das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“.
Der sog. „Arierparagraph“ verbot die Beschäftigung von „Nichtariern“ im
öffentlichen Dienst, sie wurden mit sofortiger Wirkung in den Ruhestand
versetzt. Als "nichtarisch" galt, wer einen jüdischen Eltern- oder
Großelternteil besaß. Von diesem Gesetz vorerst ausgenommen waren jüdische
Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges und ihre Angehörigen sowie vor dem 1.
August 1914 Verbeamtete. Diese Ausnahmen wurden mit
Verabschiedung der Nürnberger Gesetze vom September 1935 relativiert. Durch den „Arierparagraphen“
wurden jüdische Bürger aus allen beruflichen und auch gesellschaftlichen
Bereichen verdrängt, sie konnten nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.
Sie
wurden aus der Presse sowie aus künstlerischen und freien Berufen
ausgeschlossen und ihre Anzahl an Schulen und Universitäten entsprechend dem
jüdischen Bevölkerungsanteil auf eineinhalb Prozent reduziert. Auch fast alle
Organisationen,
Verbände und berufsständischen Vereinigungen setzten auf Druck der NSDAP den
"Arierparagraphen“ um. |
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