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Judenstern / „Gelber Stern“ 

Bereits im Mittelalter galt für Juden eine bestimmte Kleidervorschrift. Diese wurde vor Ort unterschiedlich festgelegt, diente aber immer der öffentlichen Kennzeichnung und damit dem Ausschluss der sie Tragenden aus der Mehrheitsbevölkerung.

Bereits nach der Machtübernahme 1933 planten die Nazis eine Kennzeichnung für Juden. In den Konzentrationslagern wurden jüdische Häftlinge ab 1933 mit einem gelben Dreieck gekennzeichnet.

Nach dem deutschen Überfall auf Polen führte am 24. Oktober 1939 der Stadtkommandant der Stadt Wloclawec (Leslau) im von Deutschland besetzten "Generalgouvernement" einen gelben Winkel zur Kennzeichnung der jüdischen Bevölkerung in der Öffentlichkeit ein.

Ab dem 1. Dezember 1939 mussten alle Juden im "Generalgouvernement" eine Armbinde mit blauem Davidstern auf weißem Untergrund [Textil: "Judenstern", nach 1941]tragen.

Am 19. September 1941wurde der „Gelbe Stern“ im Deutschen Reich eingeführt. Von da an mussten alle Juden im Deutschen Reich in der Öffentlichkeit auf der linken Brustseite der Kleidung einen sechszackigen gelben Stern mit der Aufschrift "Jude" tragen. Wer den Stern nicht ordnungsgemäß trug oder ihn zu verdecken versuchte, wurde verhaftet. Ab dem 13. März 1942 wurden auch von Juden bewohnte Wohnungen mit einem Davidstern gekennzeichnet.

Durch den "Gelben Stern" waren Juden äußerlich gekennzeichnet und mussten somit immer mit Diskriminierung oder antisemitischen Angriffen in der Öffentlichkeit rechnen.