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Judenstern / „Gelber
Stern“ Bereits
im Mittelalter galt für Juden eine bestimmte Kleidervorschrift. Diese wurde
vor Ort unterschiedlich festgelegt, diente aber immer der öffentlichen
Kennzeichnung und damit dem Ausschluss der sie Tragenden aus der
Mehrheitsbevölkerung. Bereits
nach der Machtübernahme 1933 planten die Nazis eine Kennzeichnung für Juden. In
den Konzentrationslagern wurden jüdische Häftlinge ab 1933 mit einem gelben
Dreieck gekennzeichnet. Nach
dem deutschen Überfall auf Polen führte am 24. Oktober 1939 der
Stadtkommandant der Stadt Wloclawec (Leslau) im von Deutschland besetzten
"Generalgouvernement" einen gelben Winkel zur Kennzeichnung der
jüdischen Bevölkerung in der Öffentlichkeit ein. Ab
dem 1. Dezember 1939 mussten alle Juden im "Generalgouvernement"
eine Armbinde mit blauem Davidstern auf weißem Untergrund tragen. Am
19. September 1941wurde der „Gelbe Stern“ im Deutschen Reich eingeführt. Von
da an mussten alle Juden im Deutschen Reich in der Öffentlichkeit auf der
linken Brustseite der Kleidung einen sechszackigen gelben Stern mit der
Aufschrift "Jude" tragen. Wer den Stern nicht ordnungsgemäß trug
oder ihn zu verdecken versuchte, wurde verhaftet. Ab dem 13. März 1942 wurden
auch von Juden bewohnte Wohnungen mit einem Davidstern gekennzeichnet. Durch den
"Gelben Stern" waren Juden äußerlich gekennzeichnet und mussten
somit immer mit Diskriminierung oder antisemitischen Angriffen in der
Öffentlichkeit rechnen. |
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