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Verfolgung |
VERFOLGUNG Um Ausgrenzung und Verfolgung der
jüdischen Bevölkerung gewährleisten zu können mussten zunächst alle Juden systematisch erfasst werden.
Nachdem die Definition eines Juden nach Beschluss der Nürnberger
Gesetze
1935 endgültig feststand, wurden Judenkarteien angelegt. Reisepässe verloren
ihre Gültigkeit und wurden nach Vorlagen bei den zuständigen Ämtern mit einem
roten „J“ versehen. Reisepässe für das Ausland
erlangten nach behördlicher Genehmigung dadurch wieder Gültigkeit, für das
Inland wurden sie durch die Kennkarten ersetzt. Die reichsweite Erfassung und
Registrierung der jüdischen Bevölkerung war auch Ziel der Volkszählung vom
17. Mai 1939, in der auch Fragen nach der Abstammung (der »rassenmäßigen
Zugehörigkeit«) beantwortet werden mussten. Ab dem ersten September 1941
mussten dann alle Juden im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten den
sogenannten Judenstern
als Erkennungsmerkmal tragen. Neben dieser öffentlichen Demütigung wurde die
jüdische Bevölkerung zudem massiv enteignet. Firmen, Wertgegenstände, Immobilien und Aktien wurden
konfisziert oder ihnen zu niedrigsten Preisen, zwangsweise abgekauft. Diese systematische Verfolgung
gipfelte schließlich darin, dass nach einem Attentat auf einen Deutschen
Diplomaten in Paris, ausgeübt von einen 17 jährigen Juden, Goebbels zur
sogenannten „Reichspogromnacht“ aufrief,
bei der SS- und SA Männer in ganz Deutschland jüdische Geschäfte zerstörten,
Wohnungen demolierten, Juden misshandelten und Synagogen anzündeten. Daraufhin wurden mehr als 30000 männliche Juden in Konzentrationslager
verschleppt, wo sie in „Schutzhaft“ genommen wurden und schwerste
Zwangsarbeit leisten mussten. Weiterhin musste die jüdische Bevölkerung für
die in der Pogromnacht entstandenen Schäden selbst aufkommen und wurde zu
einer "Sühneleistung" von zunächst 1 Milliarde Reichsmark
verpflichtet. |
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