Übersicht individuelle Förderung
In allen Stufen werden Schüler/innen individuell gefördert:
In allen Stufen werden Schüler/innen individuell gefördert:
Allgemeine Information
Allgemeine und aktuelle Informationen
Elternflyer zur Lernstandserhebung
Beispielaufgaben der Lernstandserhebung
"Lernstandserhebungen sind eine wichtige Grundlage für eine systematische
Schul- und Unterrichtsentwicklung. Sie bieten den Lehrerinnen und Lehrern Informationen, über welche Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe verfügen und inwieweit in den
untersuchten Teilbereichen die fachlichen Anforderungen der nationalen Bildungsstandards und der Lehrpläne
erfüllt wurden.
Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen bieten darüber hinaus eine schulübergreifende
Perspektive. Die Schulen können sich mit den Ergebnissen vergleichen, die in Nordrhein-Westfalen insgesamt
und in Schulen mit ähnlichen Standortvoraussetzungen erreicht wurden. Eine solche schulübergreifende
Einordnung hilft, den Erfolg der pädagogischen Arbeit besser einschätzen zu können.
Zusammengefasst lassen sich die folgenden Ziele der Lernstandserhebungen formulieren:
Bedeutung der LSE für die Leistungsbewertung:
Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden gemäß Paragraph 48 Abs. 2 SchulG bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. Sie werden nicht als Klassenarbeit gewertet, sondern bei der Festlegung der Zeugnisnote dann ergänzend herangezogen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der bisherigen Leistungen zwischen zwei Noten steht. Weitere Informationen zur Leistungsbewertung entnehmen Sie bitte dem RdErl. des MSW zu den Lernstandserhebungen (BASS 12-32 Nr. 4)- im Internet unter: http://www.standardsicherung.s chulministerium.nrw.de/lernstand8/materialien/"
H. Schlüter, August 2015
Klassen-und Studienfahrten sind Teil des pädagogischen Programms der Schule und dienen dem sozialen, kulturellen und interkulturellen Lernen.
Dabei machen Lehrer und Schüler/innen häufig erstaunliche Erfahrungen.
JS 6: dreitägige Fahrt in die nähere Umgebung (2 Übernachtungen)
JS 10: fünftägige Klassenfahrt an ein Ziel innerhalb Deutschlands oder als "educational stay" in England
JS Q2: einwöchige Studienfahrt, in der Regel an einen Leistungskurs gebunden
Fahrtenwoche: i.d.R. in der Woche vor den Herbstferien
Neben diesen verbindlichen Fahrten gibt es als Angebot die Möglichkeit der Teilname an einem Schüleraustausch mit Steenvoorde (Frankreich) in der JS 9 und an der Skilehrfahrt ins Skigebiet Gitschberg-Jochtal (JS 9-Q1) zu Beginn des 2. Schulhalbjahrs.
In der Regel endet der Unterricht am Gymnasium Stift Keppel um 12:55 Uhr.
In der Erprobungsstufe haben die Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde Unterrichtsschluss, sofern sie nicht freiwillige Angebote in Anspruch nehmen. In der Klasse 7 hat man maximal einmal in 2 Wochen (A- und B-Woche zusammen) bis 15:15 Uhr Pflichtunterricht, in 8 und 9 abhängig von der Wahl des Differenzierungsfaches viermal. Der Unterricht in der 9. und 10. Stunde betrifft ausschließlich die Qualifikationsphase.