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Enteignung

Bereits ab dem Sommer 1933 wurde mit der Enteignung kleiner und mittelständiger jüdischer Betriebe begonnen. Insbesondere in Dörfern und Kleinstädten wurden jüdische Eigentümer genötigt ihren Besitz weit unter dem Marktwert an arische Käufer zu verkaufen. Schmuck, Juwelen, Immobilien, Aktien und alle möglichen Wertgegenstände mussten unter Wert verkauft werden oder wurden beschlagnahmt. Auch jüdische Besitzer kleiner und mittelständiger Firmen fielen diesem Vorgang zum Opfer. Nach dem günstigen Erwerb der Firmen konnten die neuen Besitzer mit Bankdarlehen florierende Unternehmen aufbauen.

Jüdische Eigentümer großindustrieller Unternehmen und Kreditinstitute blieben aufgrund ihrer Bedeutung für die Wirtschaft und den Abbau der Arbeitslosigkeit vom NS-Regime nur in der ersten Zeit verschont, bald begann man auch hier mit der Enteignung. Im Zuge des Vierjahresplans wurden bis 1938 wurden etwa 60 Prozent aller jüdischen klein- und mittelständischen Unternehmen wie Warenhäuser, Arzt- und Anwaltspraxen, Werkstätten und Geschäfte enteignet. Besonders in Kleinstätten begrüßten Geschäftsinhaber, Händler, Rechtsanwälte und Ärzte die Ausschaltung ihrer Konkurrenz durch die besagte Enteignung und Berufsverbote in ihren Branchen.

Die Enteignung jüdischer Bürger bot nicht nur ökonomische Vorteile für das NS-Regime, sie wurde auch hauptsächlich durch die Rassenideologie begründet. Alles Vermögen diente als "Volksvermögen" der Volksgemeinschaft, zu der die Juden, mit Verabschiedung der Nürnberger Gesetze im September 1935 ausdrücklich nicht gehörten. Sie hatten damit auch den Anspruch auf ihr Vermögen verwirkt.

Ab Januar 1939 wurden sämtliche Betriebe jüdischer Eigentümer geschlossen und Juden die Ausübung praktisch aller Berufe verboten. Noch vorhandene Wertgegenstände mussten zu festen Niedrigpreisen bei staatlichen Stellen eingetauscht werden. Weiterhin verloren Juden jegliche Ansprüche auf Renten, Pensionen und Versicherungen.