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Das Projekt Startseite Ausgrenzung Verschleppung Vernichtung Nachkriegszeit |
Enteignung Bereits ab dem Sommer 1933 wurde
mit der Enteignung kleiner und mittelständiger jüdischer Betriebe begonnen.
Insbesondere in Dörfern und Kleinstädten wurden jüdische Eigentümer genötigt
ihren Besitz weit unter dem Marktwert an arische Käufer zu verkaufen. Schmuck, Juwelen,
Immobilien, Aktien und alle möglichen Wertgegenstände mussten unter Wert
verkauft werden oder wurden beschlagnahmt. Auch jüdische Besitzer kleiner und
mittelständiger Firmen fielen diesem Vorgang zum Opfer. Nach dem günstigen Erwerb der
Firmen konnten die neuen Besitzer mit Bankdarlehen florierende Unternehmen
aufbauen. Jüdische Eigentümer
großindustrieller Unternehmen und Kreditinstitute blieben aufgrund ihrer
Bedeutung für die Wirtschaft und den Abbau der Arbeitslosigkeit vom NS-Regime
nur in der ersten Zeit verschont, bald begann man auch hier mit der
Enteignung. Im Zuge
des Vierjahresplans wurden bis 1938 wurden etwa 60 Prozent aller jüdischen klein-
und mittelständischen Unternehmen wie Warenhäuser, Arzt- und Anwaltspraxen,
Werkstätten und Geschäfte enteignet. Besonders in Kleinstätten begrüßten
Geschäftsinhaber, Händler, Rechtsanwälte und Ärzte die Ausschaltung ihrer
Konkurrenz durch die besagte Enteignung und Berufsverbote in ihren Branchen. Die Enteignung jüdischer Bürger
bot nicht nur ökonomische Vorteile für das NS-Regime, sie wurde auch
hauptsächlich durch die Rassenideologie begründet. Alles Vermögen diente als
"Volksvermögen" der Volksgemeinschaft, zu der die Juden, mit
Verabschiedung der Nürnberger Gesetze im September 1935 ausdrücklich nicht gehörten. Sie
hatten damit auch den Anspruch auf ihr Vermögen verwirkt. Ab Januar 1939 wurden sämtliche
Betriebe jüdischer Eigentümer geschlossen und Juden die Ausübung praktisch
aller Berufe verboten. Noch vorhandene Wertgegenstände mussten zu festen
Niedrigpreisen bei staatlichen Stellen eingetauscht werden. Weiterhin
verloren Juden jegliche Ansprüche auf Renten, Pensionen und Versicherungen. |
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