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Die Judenverfolgung im Dritten Reich war ein dynamischer Prozess, dessen einzelne Phasen durch zentrale Maßnahmen gekennzeichnet sind. Dieser Prozess ging von sporadischen Übergriffen Einzelner oder von Gruppen bzw. SA- und SS-Gruppierungen bis zur staatlich legitimierten Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland und in den von Deutschland während des zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten.

Die angesprochenen Phasen kann man mit den Begriffen „Ausgrenzung“, „Entrechtung“, „Verfolgung“, „Verschleppung“ und „Vernichtung“ bezeichnen. Man kann sie jedoch nicht eindeutig zeitlich voneinander abgrenzen, da sich Elemente der verschiedenen Phasen auch in anderen finden lassen.

So wurde zwar mit den Nürnberger Gesetzen 1935 der rechtliche und gesellschaftliche Ausschluss der Juden juristisch eindeutig formuliert, aber schon seit 1933 gab es öffentliche Diskriminierungen von Juden, das Verbot der Teilnahme an gesellschaftlichen Ereignissen, Plakate mit den Hinweisen „Kein Zutritt für Juden“ und auch deutliches Abrücken der Bevölkerung von den Geächteten.

Und auch die gewalttätigen und von den Behörden nicht sanktionierten Übergriffe auf politische Andersdenkende und auch Juden seit dem Januar 1933 stellen bereits Elemente der Verfolgung dar.

Dennoch kann dieses Phasenmodell helfen, die Stufen der Radikalisierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung zu verdeutlichen.

Die bis heute bleibende Bedeutung des Themas kann in den einzelnen Beiträgen natürlich nur angerissen werden.