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STARTSEITE Die Judenverfolgung
im Dritten Reich war ein dynamischer Prozess, dessen einzelne Phasen durch
zentrale Maßnahmen gekennzeichnet sind. Dieser Prozess ging von sporadischen
Übergriffen Einzelner oder von Gruppen bzw. SA- und SS-Gruppierungen bis zur
staatlich legitimierten Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland
und in den von Deutschland während des zweiten Weltkrieges besetzten
Gebieten. Die angesprochenen
Phasen kann man mit den Begriffen „Ausgrenzung“, „Entrechtung“, „Verfolgung“,
„Verschleppung“ und „Vernichtung“ bezeichnen. Man kann sie jedoch nicht eindeutig
zeitlich voneinander abgrenzen, da sich Elemente der verschiedenen Phasen
auch in anderen finden lassen. So wurde zwar mit
den Nürnberger Gesetzen 1935 der rechtliche und gesellschaftliche Ausschluss
der Juden juristisch eindeutig formuliert, aber schon seit 1933 gab es
öffentliche Diskriminierungen von Juden, das Verbot der Teilnahme an
gesellschaftlichen Ereignissen, Plakate mit den Hinweisen „Kein Zutritt für
Juden“ und auch deutliches Abrücken der Bevölkerung von den Geächteten. Und auch die gewalttätigen
und von den Behörden nicht sanktionierten Übergriffe auf politische
Andersdenkende und auch Juden seit dem Januar 1933 stellen bereits Elemente
der Verfolgung dar. Dennoch kann dieses
Phasenmodell helfen, die Stufen der Radikalisierung der nationalsozialistischen
Judenverfolgung zu verdeutlichen. Die bis heute
bleibende Bedeutung
des Themas kann in den einzelnen Beiträgen natürlich nur angerissen werden. |
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