Zeitleiste
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Erste urkundliche Erwähnung bereits vor 1239 - also vor der bislang ersten urkundlich datierten Erwähnung Keppels. Die Eintragung des Namens der Keppeler Meisterin (Kunigundis magistre in Keppele) folgt im Anschluss an die erste und wohl älteste Schicht der Aufzeichnungen. KRINGS bezieht sich darauf, dass eine im Arnsteiner Nekrolog für den 13. Juni kommemorierte Kunigunde als erste Meisterin im Kloster Keppel aufgeführt ist.
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Die neue Klosterkirche wird geweiht. Am 21. Juni 1275 konnte die Kirche erneut eingeweiht werden. Die Klostergebäude waren zu dieser Zeit allerdings noch nicht alle wiederhergestellt. Die ?Dedication des Closters, der Kirche und darin bestandenen zweyen Altären? erfolgte ?sub patrocinio Beatae Mariae virginis et S. Johannis-Evangelistae
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1325
Das Kloster wird aus der Abhängigkeit von den Rittern vom Hain entlassen. Danach gewinnen die Grafen von Nassau wachsenden Einfluß auf die Entwicklung Keppels.
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Die Aufnahme in das Kloster wird auf Töchter aus adligen Familien beschränkt. Die unzureichende Unterstützung des Klosters durch die Bevölkerung des Landes hatte nicht allein ihren Grund in dem geringen Wohlstand der einheimischen Bauern. Das Bemühen der Ritterschaft, die Aufnahmebestimmungen standesgemäß einzuengen, schloss die Töchter der Bauern und Bürger schon frühzeitig aus dem Konvent praktisch aus. In der am 17. Januar 1392 beschlossenen neuen Klosterordnung wurde die längst in diesem Sinne gehandhabte Praxis verfassungsmäßig gestützt, indem dort ausdrücklich festgeschrieben steht: ?so ensullen odir enwullen wir kein kind emphan odir probende gegebenz ensii da van riiterz art geborn
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Graf Wilhelm der Reiche von Nassau setzt mit Hilfe des Reformators Erasmus Sarcerius die Einführung der evangelisch-lutherischen Gottesdienstordnung durch. Bald danach wird in Keppel eine Schule eingerichtet und Schülerinnen aus adligem und z.T. auch aus bürgerlichem Haus werden aufgenommen. So setzte Wilhelm I., Graf von Nassau-Dillenburg, der sich seit 1530 immer entschiedener der Reformation zuwandte, die Nürnbergische Ordnung gegen die prämonstratensische Regel. Laut Anordnung vom 21. Juni 1538 sollten Messe und Chorgebet in Keppel in deutscher Sprache gehalten werden. Bis zum Jahre 1547, festgeschrieben durch die vom Landesherrn erlassene ?Ordenung zu Keppel?, hatte sich das ehemalige Kloster in ein freiweltliches Stift evangelischer Prägung gewandelt.
Während im Mittelalter klösterliche Kontemplation das Leben der Prämonstratenserinnen in Keppel bestimmte, wurden im Zuge der Reformation die nunmehr "freiweltlichen" Stiftsfräulein zur Ableistung ihrer Präbende in die Pflicht genommen, "junge frawen und schullmägdelein" zu unterrichten. Einem alten Lehrplan zufolge sollten sie ihnen "neben lesen schreiben und rechnen auch spinnen, nähen, sticken und wirken" beibringen, des weiteren "distilliren und waßer brennen, kochen zu disch, im hause, stuben und kammern uffzuraumen und sauber zu halten, damit sie hernach deste eher und beßer zu gutten heyrathen kommen, sich mit got und ehren ernehren".
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1572
Johann VI. Graf von Nassau ordnet die Umstellung von der lutherischen zur reformierten Liturgie an.
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Endgültig und unwiederbringlich erfolgte die Umwandlung 1594 durch eine neuerliche erlassene Ordnung durch den Sohn Graf Wilhelms von Nassau, Johann VI., in der die Bezeichnung Kloster gänzlich vermieden wurde. Das seit der Reformation "freiweltliche" Fräuleinstift hatte sich mittlerweile profanen Aufgaben zugewandt. Noch in dem alten, überkommenen Klostergemäuer war unter Graf Wilhelm von Nassau Mitte des 16. Jahrhunderts für "junge Mädergen und Junfferen" eine Schule eingerichtet worden. Sie erlangte über die Grenzen Nassaus hinaus hohes Ansehen und florierte bis zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges.
Hier kam es zum Herrschaftswechsel "vom Krummstab" zum "Nassauischen Löwen". Sehr behutsam erließ Graf Wilhelm der Reiche eine neue, nunmehr evangelische "Klosterordnung", die ohne große Widerstände - nur zwei Klosterfrauen nahmen die ihnen freigestellte Trennung vom Stift wahr - angenommen wurde. Erst unter seinem streng kalvinistischen Sohn Johann dem Älteren wurde Keppel zu einem "freiweltlichen Damenstift" säkularisiert, d. h. in seiner 1594 aufgelegten Ordnung ist die Bezeichnung "Kloster" endgültig getilgt. Keineswegs wurde aber der Siftsbesitz zur landesherrlichen Eigenverwendung eingezogen, also eine Gütersäkularisation war es nicht. Die Stiftungsmittel dienten weiterhin dem standesgemäßen Unterhalt unverheirateter Adelstöchter, ganz im Sinne der stiftsinteressierten Ritterschaft, aus deren Kreis Anfang des 13. Jahrhunderts die Ritter vom Hain das Kloster Keppel gestiftet hatten
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1626
Im Zuge der von Johann VIII. durchgeführten Gegenreformation wird der Konvent aufgelöst und Keppel dem Jesuitenorden zugesprochen.
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1650/51
Die Äbtissin Maria von Effern erreicht die Restitution des reformierten Stifts.
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1732-35
Die Äbtissin Charlotte Sophia von Bottlenberg läßt das "Neue Haus" errichten.
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1752
Der Saalbau mit der Beletage des Stifthauptgebäudes wird nach fünf Jahren Bauzeit fertiggestellt.
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Reichsdeputationshauptschlusses, 25. Februar 1803, und die Folgen für das Stift :
- Aufhebung des Stiftes
- Versteigerung des Inventars
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